Spielberechtigungen für Flüchtlinge
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Spielberechtigungen für Flüchtlinge: Das müssen Vereine bei der Beantragung beachten
Hinweise zum Thema Versicherungsschutz

Der Westdeutsche Fußballverband (WDFV) setzt sich ohne Einschränkungen für Schutzsuchende vor Krieg und Verfolgung ein. Für Vereine, die Spielberechtigungen für Flüchtlinge beantragen wollen, hat der WDFV zur Vereinfachung bei der Beantragung der Spielberechtigung die folgenden Informationen zusammengestellt.
Zudem weist der WDFV daraufhin, dass die Beantragung der Spielberechtigung für Flüchtlinge kostenfrei ist, für die Vereine werden durch den Verband keine Kosten erhoben.
Antragsunterlagen
Eine Spielberechtigung muss durch den betreffenden Verein bei der Passstelle des Regionalverbandes, in NRW der Westdeutsche Fußballverband (WDFV) in Duisburg, beantragt werden. Bei den Spielberechtigungsanträgen von Flüchtlingen wird allerdings nicht darauf bestanden, alle für gewöhnlich notwendigen Unterlagen (die vielleicht auch gar nicht erbracht werden können) zu erhalten, sondern es werden die Vorgänge mit den Unterlagen bearbeitet, die vorgelegt werden können.
Es ist in diesem Zusammenhang wichtig, bei der Beantragung von Spielberechtigungen bei der Passstelle direkt darauf hinzuweisen, dass es sich bei dem Vorgang um einen Antrag für einen Flüchtling, bzw. Anträge für Flüchtlinge handelt. Damit wird unnötiger zeitlicher Verzug vermieden.
Neben dem Spielberechtigungsantrag ist ein amtliches Dokument vorzulegen, aus dem der Name des Spielers hervorgeht. Das Alter des Spielers muss im Juniorenbereich durch einen Nachweis des Geburtsdatums bestätigt werden. Dieser Nachweis kann direkt auf dem Spielberechtigungsantrag durch den Kreisjugendausschuss bzw. durch das Einwohnermeldeamt erbracht werden. Alternativ kann eine Originalgeburtsurkunde vorgelegt werden.
Kinder bis zum vollendeten 9. Lebensjahr müssen den Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung und den Nachweis des Geburtsdatums einreichen.
Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen den Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung sowie den Nachweis des Geburtsdatums einreichen und benötigen die Kopie eines Personaldokuments und laut FIFA-Vorgaben zusätzlich einen „internationalen Freigabeschein“ um sicherzustellen, dass weltweit nur eine Spielberechtigung existiert. Der Freigabeschein wird mit dem Antrag auf Spielberechtigung über den Westdeutschen Fußballverband beim DFB beantragt und vom Verband des jeweiligen Herkunftslandes ausgestellt.
Wartefrist
Die Erteilung der Spielberechtigung erfolgt standardmäßig wie bei internationalen Vorgängen. Die Spieler erhalten eine grundsätzlich siebentägige Wartefrist für Ihre Spielberechtigung ab der Anfrage des DFB.
Unbegleitete Flüchtlinge (Vormund)
Bei unbegleiteten Flüchtlingen wird der Nachweis von einem Vormund benötigt, welcher als Vertreter anerkannt wird. Dieser kann alle notwendigen Dokumente, wofür normalerweise die Eltern nötig wären, unterschreiben. Da Vormünder oft viele Flüchtige betreuen, können Sie die Betreuung für alltägliche Fragen z.B. an den Heimbetreuer abgeben. Da runter fallen auch die für den Vereinsbeitritt bzw. Spielerlaubnis nötigen Unterschriften. Dies wird von der Fifa anerkannt.
Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) weist mit dem folgenden Hinweis in Hinblick auf Flüchtlinge aus der Ukraine daraufhin, dass die aktuelle Wechselperiode zu beachten ist:
Hinsichtlich des Vereinswechselverfahrens bzw. des Verfahrens im Falle einer erstmaligen Registrierung gelten in Bezug auf Spieler*innen, die aus der Ukraine nach Deutschland kommen, aktuell keine besonderen Regelungen. Auch hier gilt, dass der Verein, der den Spieler aufnehmen möchte, einen Wechsel über seinen zuständigen Landesverband beantragt. Der DFB fragt daraufhin formell in der Ukraine an – in dem Wissen, dass eine Bearbeitung aufgrund des Krieges aktuell unwahrscheinlich ist. Daher wird pragmatisch verfahren: Sofern nach sieben Tagen ab dem Datum der Anfrage des DFB keine Rückmeldung aus der Ukraine erfolgt ist, kann der Landesverband ein sofortiges Spielrecht für Freundschaftsspiele erteilen. Pflichtspiele sind im Regelfall erst ab 1. Juli möglich. Hinsichtlich möglicher spezifischer Sachverhalte oder besonderer Einzelfälle ist der zuständige Landesverband erster Ansprechpartner für den Verein.
Für Rückfragen und weitere Details erreichen Sie die WDFV-Hotline:
0203-7172-160 montags- freitags zwischen 08.00 Uhr und 16.30 Uhr
Oder per Mail an: pass@wdfv.de
Hier gelangen Sie direkt zum WDFV-Kompetenzzentrum für Spielberechtigungen!
VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR FLÜCHTLINGE
Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen informiert zum Thema "Versicherungsschutz für Nichtmitglieder":
Der Krieg in der Ukraine löst eine große Welle von Hilfsmaßnahmen aus. Auch der organisierte Sport engagiert sich, den Flüchtlingen aus der Ukraine zu helfen. Die Flüchtlinge, die sich in einem Verein, der Mitglied in einer Mitgliedsorganisation des Landessportbundes NRW ist, sportlich betätigen, haben Versicherungsschutz über die ARAG Sportversicherung, auch wenn sie keine Mitglieder im Verein sind.
Die Deckung gilt bei der Teilnahme am normalen Sportbetrieb. Falls die Vereine spezielle Sportangebote für Flüchtlinge organisieren, besteht auch hierfür Versicherungsschutz.
Die Sportversicherung gilt ausdrücklich auch für Flüchtlinge aus der Ukraine. Versicherungsschutz besteht in erster Linie für Unfälle und Haftpflichtschäden. Nähere Informationen können unter www.ARAG-Sport.de abgerufen werden.
Der Versicherungsschutz ist für die Vereine kostenlos. Damit unterstützt der LSB NRW die Vereine, die mit ihrem ehrenamtlichen Engagement und ihren Sportangeboten das Schicksal der ukrainischen Flüchtlinge abmildern wollen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier direkt auf der Homepage des LSB NRW.