FLVW-Coronaregeln WDFV stand 23.03.2022
FLVW-Coronaregeln_P47a_SpO_WDFV_Jugend_Senioren Stand 23-03-2022
Sehr geehrte Sportfreunde,
auf Grundlage der Beschlussfassungen des Bundestages und des Bundesrates ist die bisherige Rechtsgrundlage für die meisten Corona-Schutzmaßnahmen am 19. März 2022 ausgelaufen. Die Anschlussregelung sieht einerseits einen Basis-Schutz für besonders verletzliche Gruppen vor, andererseits ermöglicht sie strengere Restriktionen für Regionen mit einem gefährlichen Infektionsgeschehen.
Daraus resultierend liegt keine besondere Ausnahmesituation im Falle einer Erkrankung, mit Bezug auf den Sportbetrieb, mehr vor, wobei die Regelungen der Corona-Test- und -Quarantäneverordnung des Landes NRW zu beachten sind.
In diesem Zusammenhang wird auch die Sonderregelung gemäß § 47a (1) SpO/WDFV, hier für die Spielklassen im FLVW mit den FLVW-Coronaregeln, mit Ablauf des 27.03.2022 und bis auf weiteres außer Kraft gesetzt.
Für die bis einschließlich 27.03.2022 angesetzten Pflichtspiele gelten die derzeitigen Regelungen.
Wir bitten um Kenntnisnahme und Weiterleitung der Informationen im jeweiligen Verantwortungsbereich.
Die Vors. KFA, K. Spielbetrieb der KJA und die überkreislichen Staffelleiter*innen erhalten die Information in einer separaten E-Mail direkt.
gez. Reinhold Spohn / Harald Ollech
Verbands-Fußball-Ausschuss / Verbands-Jugend-Ausschuss
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Sven Günther
Fußballjugend
Abteilungsleiter
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Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen e.V.
SportCentrum Kaiserau
Jakob-Koenen-Str. 2
59174 Kamen
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