Anpassung FLVW-Coronaregeln (stand 15.02.2022)

Auf Grundlage der Coronaschutzverordnung des Landes NRW ab 09.02.2022 wurden in Abstimmung zwischen VFA und VJA die FLVW-Coronaregeln angepasst.

Die aktuelle Änderung bezieht sich insbesondere auf die Altersangabe zur Gleichstellung Jugendlicher mit immunisierten Personen (vorher 15 Jahre, jetzt bis einschließlich 17 Jahre). Ferner wurde eine Klarstellung zum Testnachweis im 2. Absatz vorgenommen. Hierzu fügen wir informell auch die aktuelle Übersicht (Orientierungshilfe) des LSB NRW als Anlage bei.

Die aktuelle Version der FLVW-Coronaregeln ist auf der FLVW-Internetseite eingestellt.

 

 

FLVW-Coronaregeln_P47a_SpO_WDFV_Jugend_Senioren Stand 15-02-2022