Einsatz von Junioren mit Beeinträchtigungen

Der Antrag ist formlos (z. B. als Brief) zu stellen. Dem Antrag sind die entsprechenden Dokumente beizufügen.

 

Auszug JSpO/WDFV

  • 4a Einsatz von Junioren mit Beeinträchtigungen

(1) Für Junioren mit körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigungen kann auf Antrag eine Spielerlaubnis für die nächst niedrigere Altersklasse erteilt werden.

(2) Die Spielerlaubnis gilt nur für die Spielklassen auf Kreisebene und für die Dauer eines Spieljahres.

(3) Der Verein hat einen Antrag mit Zustimmung der Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters an den zuständigen Kreisjugendausschuss zu stellen. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  1. Vorlage eines amtlichen Behindertenausweises mit der Feststellung einer mindestens 50-gradigen Behinderung (Nachweis einer dauerhaften Beeinträchtigung) oder
  2. Vorlage eines/einer Attests/Stellungnahme des Kinder- oder Facharztes, in dem/der die fußballspezifische Beeinträchtigung aufgrund der gesundheitlichen Entwicklung begründet wird (Nachweis einer vorübergehenden Beeinträchtigung).

(4) Über den Antrag entscheidet der zuständige Kreisjugendausschuss. Dieser kann eine erteilte Spielerlaubnis jederzeit widerrufen.

 

Der KJA prüft und entscheidet. Im positiven Fall erfolgt die Meldung an den WDFV zur Eingabe in die Passdatenbank

Meschede, 27.08.2020

 

Dietmar Heinemann

Koordinator Spielbetrieb Hochsauerlandkreis Kreis 7

Domänenstraße 14

59872 Meschede/Wennemen

Telefon 0175/9291687